Art. 140 GG
Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) erklärt, dass bestimmte Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung weiterhin Bestandteil des Grundgesetzes sind. Diese Regelung betrifft insbesondere das Verhältnis von Staat und Kirche. Sie stellt sicher, dass die in der Weimarer Reichsverfassung festgelegten Grundsätze zur Religionsfreiheit und zur Trennung von Staat und Kirche auch heute noch gelten. Dadurch wird die historische Kontinuität und die Bedeutung dieser Prinzipien im deutschen Rechtssystem betont.
