Art. 4 GG
Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Glaubens‑, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Er schützt die ungestörte Religionsausübung und verbietet staatliche Eingriffe in religiöse Überzeugungen. Zudem umfasst er das Recht, keiner Religion angehören zu müssen. Diese Grundrechte sind ein zentraler Bestandteil der deutschen Verfassung und sichern die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates.
