Gleichbehandlungsrichtlinie

Die Gleich­be­hand­lungs­richt­li­nie ist eine EU-Richt­li­nie, die Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund von Geschlecht, Reli­gi­on, Alter, Behin­de­rung, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung oder eth­ni­scher Her­kunft ver­bie­tet. Sie zielt dar­auf ab, Chan­cen­gleich­heit und Gleich­be­hand­lung in Beschäf­ti­gung und Beruf zu för­dern. Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung von Dis­kri­mi­nie­rung zu ergrei­fen und ein dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Arbeits­um­feld zu schaf­fen.