Kirchenmitgliedschaft
Kirchenmitgliedschaft bezeichnet die Zugehörigkeit einer Person zu einer christlichen Kirche. Sie wird in der Regel durch die Taufe begründet und kann durch den Kirchenaustritt beendet werden. Mitglieder einer Kirche haben oft das Recht, an Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen teilzunehmen sowie kirchliche Sakramente zu empfangen.
