Mensch-KI-Interaktion

Das Recht auf Fort­bil­dung bezeich­net den Anspruch von Arbeit­neh­mern, an beruf­li­chen Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men teil­zu­neh­men, um ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen zu erhal­ten, zu erwei­tern oder an neue Anfor­de­run­gen anzu­pas­sen. In Deutsch­land ist die­ses Recht nicht in einem ein­zel­nen Bun­des­ge­setz ver­an­kert, son­dern ergibt sich meist aus Tarif­ver­trä­gen, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen oder den Bil­dungs­ur­laubs­ge­set­zen der jewei­li­gen Bun­des­län­der. Wäh­rend der Arbeit­ge­ber unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zur Kos­ten­über­nah­me oder Frei­stel­lung ver­pflich­tet ist, dient das Recht pri­mär der Siche­rung der indi­vi­du­el­len Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit. Ziel ist es, lebens­lan­ges Ler­nen zu för­dern und die fach­li­che Kom­pe­tenz im Zuge des tech­no­lo­gi­schen und gesell­schaft­li­chen Wan­dels zu stär­ken.


  • Die Technologische Singularität und die Regulierung von KI: Ein Wendepunkt in der Menschheitsgeschichte

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    Die Technologische Singularität und die Regulierung von KI: Ein Wendepunkt in der Menschheitsgeschichte

    Die tech­no­lo­gi­sche Sin­gu­la­ri­tät ist ein Begriff, der in der Wis­sen­schaft und in der Popu­lär­kul­tur glei­cher­ma­ßen Fas­zi­na­ti­on und Kon­tro­ver­se her­vor­ruft. Es han­delt sich dabei um einen hypo­the­ti­schen Zeit­punkt in der Zukunft, an dem künst­li­che Intel­li­genz (KI) die mensch­li­che Intel­li­genz über­trifft und in der Lage ist, sich selbst zu ver­bes­sern oder zu repro­du­zie­ren. Die­ser Punkt wird als…