Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Das Selbst­be­stim­mungs­recht der Kir­chen bezeich­net das Recht der Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten, ihre inne­ren Ange­le­gen­hei­ten eigen­stän­dig zu regeln. Dies umfasst unter ande­rem die Orga­ni­sa­ti­on, Ver­wal­tung und die Gestal­tung des kirch­li­chen Lebens. Es ist ein Aus­druck der Reli­gi­ons­frei­heit und wird durch das Grund­ge­setz geschützt. Die­ses Recht ermög­licht es den Kir­chen, unab­hän­gig von staat­li­chen Ein­grif­fen zu agie­ren.