Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bezeichnet das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre inneren Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Dies umfasst unter anderem die Organisation, Verwaltung und die Gestaltung des kirchlichen Lebens. Es ist ein Ausdruck der Religionsfreiheit und wird durch das Grundgesetz geschützt. Dieses Recht ermöglicht es den Kirchen, unabhängig von staatlichen Eingriffen zu agieren.
