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Teilkrankschreibung: Was ab 2028 auf Beschäftigte und Betriebe zukommt

Teilkrankschreibung: Reform startet 2028

Ab 2028 ändert sich das deut­sche Krank­mel­de­sys­tem grund­le­gend. Das Kon­zept der Teil­krank­schrei­bung soll lan­ge Fehl­zei­ten ver­kür­zen und Fach­kräf­te län­ger im Betrieb hal­ten.

Wie funktioniert die Teilkrankschreibung?

Ärz­te kön­nen zukünf­tig Pati­en­ten nicht mehr voll­stän­dig oder gesund schrei­ben, son­dern in Abstu­fun­gen. Ein Arbeit­neh­mer mit Rücken­pro­ble­men kann viel­leicht noch zwei Tage pro Woche arbei­ten.

Voraussetzungen

  • Der Arbeits­ver­trag muss noch bestehen
  • Teil­wei­se Arbeits­fä­hig­keit muss medi­zi­nisch mög­lich sein
  • Die Arbeits­platz­an­for­de­run­gen müs­sen mit der Gesund­heit ver­ein­bar sein

Arbeitsrechtliche Implikationen

1. Arbeits­platz­an­pas­sun­gen (SGB IX)
Betrie­be müs­sen prü­fen, ob ange­pass­te Arbeits­be­din­gun­gen mög­lich sind.

2. Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)
Der Betriebs­rat hat bei der Gestal­tung von Rück­kehr-beglei­ten­den Maß­nah­men mit­zu­be­stim­men.

Checkliste für Arbeitgeber

  • Gesund­heits­ma­nage­ment-Pro­gram­me stär­ken
  • Betriebs­ärzt­li­che Betreu­ung aus­bau­en
  • Fle­xi­ble Arbeits­mo­del­le vor­be­rei­ten
  • Betriebs­rat ein­bin­den
  • Schu­lungs­kon­zep­te ent­wi­ckeln

Quel­le: BMAS | Bear­bei­tet für ibp.Magazin