Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung. Diese Förderung hilft dabei, das Zuhause barrierefreier und pflegegerechter zu gestalten – sei es durch den Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung des Badezimmers. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Wer einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat und zu Hause gepflegt wird, kann diesen Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen. Besonders wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Förderung beantragen, welche Maßnahmen unterstützt werden und worauf Sie achten müssen, um den Zuschuss vollständig auszuschöpfen.
Was ist eine Maßnahme zur Wohnraumanpassung?
Eine Maßnahme zur Wohnraumanpassung ist eine bauliche oder technische Veränderung, die dazu beiträgt, dass Pflegebedürftige sicher, selbstständiger und komfortabler in ihrem Zuhause leben können. Ziel ist es, Barrieren zu reduzieren und die Pflege zu erleichtern.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Die Pflegekasse übernimmt nur Kosten für Maßnahmen, die eine nachhaltige Verbesserung der Wohnsituation bewirken. Dazu gehören:
✅ Bauliche Veränderungen:
- Türverbreiterungen, damit Rollstühle oder Rollatoren problemlos durchpassen
- Treppenlifte oder Rampen, um den Zugang zu erleichtern
- Barrierefreier Badumbau, z. B. ebenerdige Dusche, unterfahrbares Waschbecken
- Rutschhemmende Bodenbeläge, um Stürze zu vermeiden
✅ Technische Hilfsmittel (fest installiert):
- Haltegriffe und Handläufe für mehr Sicherheit
- Automatische Türöffner oder elektrisch betriebene Rollläden
- Fest verbaute Notrufsysteme oder Lichtsteuerungen
- Blendfreie, bewegungsgesteuerte Außenbeleuchtung für sicheren Zugang
✅ Sicherheitsmaßnahmen im Eingangsbereich und Außenbereich:
- Stufenbeleuchtung für Treppenabsätze
- Rutschfeste Stufenmarkierungen oder Geländer an Treppen
- Barrierefreie Gehwege oder Umgestaltung des Hauseingangs
Was zählt nicht als Maßnahme zur Wohnraumanpassung?
❌ Mobile oder nicht dauerhaft verbaute Hilfsmittel (z. B. Duschhocker, tragbare LED-Lampen)
❌ Reine Möblierung (z. B. ein neuer Sessel oder ein Pflegebett – hierfür gibt es andere Zuschüsse)
❌ Renovierungsmaßnahmen ohne pflegerischen Nutzen (z. B. neue Tapeten, Teppichwechsel ohne Barrierefreiheit)
Entscheidend ist immer: Die Maßnahme muss notwendig sein, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten. Eine reine Komfortverbesserung oder Verschönerung wird nicht gefördert.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Der Zuschuss von bis zu 4.180 € kann von der Pflegekasse bewilligt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Er ist nicht für alle Personen verfügbar, sondern ausschließlich für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
✅ Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)
✅ Personen, die in ihrem eigenen Zuhause oder in einer betreuten Wohnform leben
✅ Pflegebedürftige, bei denen die Wohnraumanpassung notwendig ist, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten
Welche Kriterien muss die Maßnahme erfüllen?
Die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
✔ Die Pflege wird durch die Wohnraumanpassung erheblich erleichtert (z. B. barrierefreies Bad für eine einfachere Körperpflege)
✔ Die selbstständige Lebensführung wird ermöglicht oder verbessert (z. B. Treppenlift für mehr Mobilität)
Sonderregelung für Pflege-WGs und gemeinsames Wohnen
➡ Falls mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft leben, kann jeder Einzelne den Zuschuss beantragen.
➡ Bis zu 16.720 € sind pro Maßnahme möglich, wenn vier pflegebedürftige Personen dort wohnen.
Kein Pflegegrad – kein Zuschuss?
❌ Ohne Pflegegrad gibt es keine Förderung durch die Pflegekasse.
✔ Alternativen: KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ oder regionale Förderprogramme.
Wie hoch ist der Zuschuss und was wird übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, wenn diese die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit erhalten. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist eine einmalige Leistung der Pflegeversicherung.
Welche Kosten werden übernommen?
✅ Bauliche Veränderungen (z. B. Türverbreiterungen, Treppenlifte, Badsanierung)
✅ Technische Anpassungen (z. B. Haltegriffe, Notrufsysteme, rutschfeste Bodenbeläge)
✅ Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Außenbeleuchtung zur Sturzprävention, Handläufe an Treppen)
Was passiert, wenn die Maßnahme mehr als 4.180 € kostet?
➡ Die Pflegekasse zahlt nur den bewilligten Zuschuss – Mehrkosten müssen selbst getragen werden.
➡ Es ist möglich, den Zuschuss mit anderen Fördermitteln zu kombinieren, z. B. mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ oder regionalen Förderprogrammen.
Wichtig:
- Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden!
- Ohne vorherige Zusage kann die Pflegekasse die Kostenübernahme verweigern.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie den Zuschuss
Damit die Pflegekasse den Zuschuss von bis zu 4.180 € übernimmt, muss der Antrag rechtzeitig gestellt und genehmigt werden. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich. Folgen Sie diesen Schritten, um den Zuschuss erfolgreich zu beantragen.
1. Antrag bei der Pflegekasse einreichen
✅ Formlosen Antrag stellen oder das Antragsformular der Pflegekasse nutzen
✅ Pflegegrad-Bescheid beifügen, falls dieser nicht vorliegt
✅ Detaillierte Begründung verfassen, warum die Maßnahme notwendig ist
2. Kostenvoranschläge einholen
✅ Mindestens ein bis zwei Angebote von Handwerkern oder Fachfirmen einreichen
✅ Falls die Maßnahme in Eigenleistung erfolgt: Materialkosten-Angebot einholen
3. Genehmigung durch die Pflegekasse abwarten
✅ Die Pflegekasse prüft den Antrag und kann den Medizinischen Dienst zur Begutachtung hinzuziehen
✅ Bearbeitungszeit: meist 2 bis 6 Wochen
✅ Erst nach Genehmigung mit der Maßnahme beginnen!
4. Maßnahme durchführen
✅ Umbau oder Anpassung durch einen Handwerker oder in Eigenleistung
✅ Alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren
5. Rechnungen einreichen & Zuschuss erhalten
✅ Nach Abschluss der Maßnahme alle Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen
✅ Pflegekasse prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss auf das Konto
Wichtige Hinweise:
- Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Falls es Unklarheiten gibt, lohnt sich eine Beratung durch einen Pflegestützpunkt oder die Verbraucherzentrale.
- Ablehnung? → Widerspruch möglich! Falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt, kann ein Widerspruch mit einer neuen Begründung eingereicht werden.
Häufige Fragen & Antworten (FAQ)
Kann ich den Zuschuss mehrmals beantragen?
✅ Ja, aber nur bei einer veränderten Pflegesituation.
➡ Der Zuschuss kann erneut gewährt werden, wenn sich die Pflegebedürftigkeit verschlechtert und eine neue Wohnraumanpassung notwendig ist.
➡ Beispiel: Erst wurde das Bad barrierefrei umgebaut, später wird ein Treppenlift benötigt → Beide Maßnahmen können separat gefördert werden.
Kann ich selbst umbauen oder muss ich Handwerker beauftragen?
✅ Ja, ein Umbau in Eigenleistung ist möglich.
➡ Aber: Die Pflegekasse erstattet nur nachgewiesene Kosten!
➡ Rechnungen für Materialkosten, Werkzeuge oder Fremdleistungen müssen eingereicht werden.
➡ Arbeitszeit von Angehörigen oder Eigenleistung wird nicht bezahlt.
Gibt es den Zuschuss auch für Mieter?
✅ Ja, auch Mieter haben Anspruch auf den Zuschuss.
➡ Wichtig: Der Vermieter muss vorab zustimmen, wenn es sich um bauliche Veränderungen handelt (z. B. Türverbreiterungen, Treppenlifte).
➡ Es kann sinnvoll sein, mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, z. B. ob der Umbau nach Mietende zurückgebaut werden muss.
Was passiert, wenn die Maßnahme mehr kostet als 4.180 €?
✅ Die Pflegekasse übernimmt nur den genehmigten Betrag – Mehrkosten müssen selbst getragen werden.
➡ Beispiel: Der Treppenlift kostet 6.500 € → Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 €, den Rest muss der Antragsteller selbst übernehmen.
➡ Tipp: Zusätzliche Fördermöglichkeiten prüfen, z. B. KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“.
Wo kann ich mich weiter informieren?
✅ Pflegekasse: Ansprechpartner für den Zuschuss, Antrag und Genehmigung
✅ Pflegestützpunkte: Kostenlose Beratung zu allen Pflegeleistungen
✅ Verbraucherzentrale: Unterstützung bei Antragstellung und Widersprüchen
Fazit und Checkliste für Antragsteller
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 € für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt wird. Falls sich die Pflegesituation verändert, kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Mieter und Wohngemeinschaften können ebenfalls von der Förderung profitieren.
Checkliste: So beantragen Sie den Zuschuss erfolgreich
✔ Pflegegrad prüfen – nur mit Pflegegrad 1 bis 5 gibt es eine Förderung
✔ Maßnahme auswählen – die Wohnraumanpassung muss notwendig und förderfähig sein
✔ Antrag bei der Pflegekasse stellen – am besten formlos oder mit dem offiziellen Formular
✔ Kostenvoranschläge einholen – mindestens ein Angebot beifügen
✔ Genehmigung der Pflegekasse abwarten – erst danach mit den Arbeiten beginnen
✔ Maßnahme durchführen lassen – durch Fachfirma oder in Eigenleistung
✔ Rechnungen einreichen – Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt
Weitere Unterstützungsangebote
- Pflegestützpunkte und Verbraucherzentrale helfen bei der Antragstellung
- KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ als Alternative für größere Maßnahmen
- Widerspruchsrecht nutzen, falls die Pflegekasse den Antrag ablehnt
Quellen und weitergehende Informationen
Nachfolgend sind vertrauenswürdige Quellen aufgeführt, die detaillierte Informationen zur Förderung der Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse sowie zum KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ bieten.
Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zur Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html
Betanet.de: Detaillierte Informationen zu Pflegezuschüssen für Wohnraumanpassungen
https://www.betanet.de/wohnumfeldverbesserung.html
Allgäuer Zeitung: Artikel zu neuen Pflegezuschüssen und Antragsverfahren
https://www.allgaeuer-zeitung.de/pflege/pflege-wohnraumanpassung-in-der-pflege-wer-kann-bis-zu-4000-euro-dafuer-nutzen-16–1‑25–102560026
Alternative Förderung: KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“
KfW-Bank: Offizielle Seite zur KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
Dr. Klein: Übersicht zum KfW-Kredit für Umbauten
https://www.drklein.de/kfw-altersgerecht-umbauen.html