4.180 € Zuschuss durch die Pfle­ge­kas­se: So erhal­ten Sie die För­de­rung für Wohn­raum­an­pas­sung

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Die Pfle­ge­kas­se unter­stützt Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € für Maß­nah­men zur Wohn­raum­an­pas­sung. Die­se För­de­rung hilft dabei, das Zuhau­se bar­rie­re­frei­er und pfle­ge­ge­rech­ter zu gestal­ten – sei es durch den Ein­bau eines Trep­pen­lifts, die Ver­brei­te­rung von Türen oder die Anpas­sung des Bade­zim­mers. Ziel ist es, die häus­li­che Pfle­ge zu erleich­tern und Pfle­ge­be­dürf­ti­gen eine mög­lichst selbst­stän­di­ge Lebens­füh­rung zu ermög­li­chen.

Wer einen aner­kann­ten Pfle­ge­grad (1 bis 5) hat und zu Hau­se gepflegt wird, kann die­sen Zuschuss bei der Pfle­ge­kas­se bean­tra­gen. Beson­ders wich­tig: Der Antrag muss vor Beginn der Maß­nah­men gestellt wer­den, damit die Kos­ten über­nom­men wer­den.

In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die För­de­rung bean­tra­gen, wel­che Maß­nah­men unter­stützt wer­den und wor­auf Sie ach­ten müs­sen, um den Zuschuss voll­stän­dig aus­zu­schöp­fen.

Was ist eine Maß­nah­me zur Wohn­raum­an­pas­sung?

Eine Maß­nah­me zur Wohn­raum­an­pas­sung ist eine bau­li­che oder tech­ni­sche Ver­än­de­rung, die dazu bei­trägt, dass Pfle­ge­be­dürf­ti­ge sicher, selbst­stän­di­ger und kom­for­ta­bler in ihrem Zuhau­se leben kön­nen. Ziel ist es, Bar­rie­ren zu redu­zie­ren und die Pfle­ge zu erleich­tern.

Wel­che Maß­nah­men sind för­der­fä­hig?

Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt nur Kos­ten für Maß­nah­men, die eine nach­hal­ti­ge Ver­bes­se­rung der Wohn­si­tua­ti­on bewir­ken. Dazu gehö­ren:

Bau­li­che Ver­än­de­run­gen:

  • Tür­ver­brei­te­run­gen, damit Roll­stüh­le oder Rol­la­to­ren pro­blem­los durch­pas­sen
  • Trep­pen­lif­te oder Ram­pen, um den Zugang zu erleich­tern
  • Bar­rie­re­frei­er Bad­um­bau, z. B. eben­erdi­ge Dusche, unter­fahr­ba­res Wasch­be­cken
  • Rutsch­hem­men­de Boden­be­lä­ge, um Stür­ze zu ver­mei­den

Tech­ni­sche Hilfs­mit­tel (fest instal­liert):

  • Hal­te­grif­fe und Hand­läu­fe für mehr Sicher­heit
  • Auto­ma­ti­sche Tür­öff­ner oder elek­trisch betrie­be­ne Roll­lä­den
  • Fest ver­bau­te Not­ruf­sys­te­me oder Licht­steue­run­gen
  • Blend­freie, bewe­gungs­ge­steu­er­te Außen­be­leuch­tung für siche­ren Zugang

Sicher­heits­maß­nah­men im Ein­gangs­be­reich und Außen­be­reich:

  • Stu­fen­be­leuch­tung für Trep­pen­ab­sät­ze
  • Rutsch­fes­te Stu­fen­mar­kie­run­gen oder Gelän­der an Trep­pen
  • Bar­rie­re­freie Geh­we­ge oder Umge­stal­tung des Haus­ein­gangs

Was zählt nicht als Maß­nah­me zur Wohn­raum­an­pas­sung?

Mobi­le oder nicht dau­er­haft ver­bau­te Hilfs­mit­tel (z. B. Dusch­ho­cker, trag­ba­re LED-Lam­pen)
Rei­ne Möblie­rung (z. B. ein neu­er Ses­sel oder ein Pfle­ge­bett – hier­für gibt es ande­re Zuschüs­se)
Reno­vie­rungs­maß­nah­men ohne pfle­ge­ri­schen Nut­zen (z. B. neue Tape­ten, Tep­pich­wech­sel ohne Bar­rie­re­frei­heit)

Ent­schei­dend ist immer: Die Maß­nah­me muss not­wen­dig sein, um die Pfle­ge zu erleich­tern oder die Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten. Eine rei­ne Kom­fort­ver­bes­se­rung oder Ver­schö­ne­rung wird nicht geför­dert.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Der Zuschuss von bis zu 4.180 € kann von der Pfle­ge­kas­se bewil­ligt wer­den, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Er ist nicht für alle Per­so­nen ver­füg­bar, son­dern aus­schließ­lich für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit aner­kann­tem Pfle­ge­grad.

Wer kann den Zuschuss bean­tra­gen?

Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit einem aner­kann­ten Pfle­ge­grad (1 bis 5)
Per­so­nen, die in ihrem eige­nen Zuhau­se oder in einer betreu­ten Wohn­form leben
Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, bei denen die Wohn­raum­an­pas­sung not­wen­dig ist, um die Pfle­ge zu erleich­tern oder die Selbst­stän­dig­keit zu erhal­ten

Wel­che Kri­te­ri­en muss die Maß­nah­me erfül­len?

Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt nur die Kos­ten, wenn eine der fol­gen­den Bedin­gun­gen erfüllt ist:
Die Pfle­ge wird durch die Wohn­raum­an­pas­sung erheb­lich erleich­tert (z. B. bar­rie­re­frei­es Bad für eine ein­fa­che­re Kör­per­pfle­ge)
Die selbst­stän­di­ge Lebens­füh­rung wird ermög­licht oder ver­bes­sert (z. B. Trep­pen­lift für mehr Mobi­li­tät)

Son­der­re­ge­lung für Pfle­ge-WGs und gemein­sa­mes Woh­nen

➡ Falls meh­re­re Pfle­ge­be­dürf­ti­ge in einer Wohn­ge­mein­schaft leben, kann jeder Ein­zel­ne den Zuschuss bean­tra­gen.
Bis zu 16.720 € sind pro Maß­nah­me mög­lich, wenn vier pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen dort woh­nen.

Kein Pfle­ge­grad – kein Zuschuss?

Ohne Pfle­ge­grad gibt es kei­ne För­de­rung durch die Pfle­ge­kas­se.
✔ Alter­na­ti­ven: KfW-Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en (159)“ oder regio­na­le För­der­pro­gram­me.

Wie hoch ist der Zuschuss und was wird über­nom­men?

Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt bis zu 4.180 € pro pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son für Maß­nah­men zur Wohn­raum­an­pas­sung, wenn die­se die Pfle­ge erleich­tern oder die Selbst­stän­dig­keit erhal­ten. Der Zuschuss muss nicht zurück­ge­zahlt wer­den und ist eine ein­ma­li­ge Leis­tung der Pfle­ge­ver­si­che­rung.

Wel­che Kos­ten wer­den über­nom­men?

Bau­li­che Ver­än­de­run­gen (z. B. Tür­ver­brei­te­run­gen, Trep­pen­lif­te, Bad­sa­nie­rung)
Tech­ni­sche Anpas­sun­gen (z. B. Hal­te­grif­fe, Not­ruf­sys­te­me, rutsch­fes­te Boden­be­lä­ge)
Sicher­heits­maß­nah­men (z. B. Außen­be­leuch­tung zur Sturz­prä­ven­ti­on, Hand­läu­fe an Trep­pen)

Was pas­siert, wenn die Maß­nah­me mehr als 4.180 € kos­tet?

Die Pfle­ge­kas­se zahlt nur den bewil­lig­ten Zuschuss – Mehr­kos­ten müs­sen selbst getra­gen wer­den.
Es ist mög­lich, den Zuschuss mit ande­ren För­der­mit­teln zu kom­bi­nie­ren, z. B. mit dem KfW-Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en (159)“ oder regio­na­len För­der­pro­gram­men.

Wich­tig:

  • Die För­de­rung muss vor Beginn der Maß­nah­me bean­tragt und geneh­migt wer­den!
  • Ohne vor­he­ri­ge Zusa­ge kann die Pfle­ge­kas­se die Kos­ten­über­nah­me ver­wei­gern.

Schritt-für-Schritt-Anlei­tung: So bean­tra­gen Sie den Zuschuss

Damit die Pfle­ge­kas­se den Zuschuss von bis zu 4.180 € über­nimmt, muss der Antrag recht­zei­tig gestellt und geneh­migt wer­den. Eine nach­träg­li­che Kos­ten­über­nah­me ist nicht mög­lich. Fol­gen Sie die­sen Schrit­ten, um den Zuschuss erfolg­reich zu bean­tra­gen.

1. Antrag bei der Pfle­ge­kas­se ein­rei­chen

Form­lo­sen Antrag stel­len oder das Antrags­for­mu­lar der Pfle­ge­kas­se nut­zen
Pfle­ge­grad-Bescheid bei­fü­gen, falls die­ser nicht vor­liegt
Detail­lier­te Begrün­dung ver­fas­sen, war­um die Maß­nah­me not­wen­dig ist

2. Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len

✅ Min­des­tens ein bis zwei Ange­bo­te von Hand­wer­kern oder Fach­fir­men ein­rei­chen
✅ Falls die Maß­nah­me in Eigen­leis­tung erfolgt: Mate­ri­al­kos­ten-Ange­bot ein­ho­len

3. Geneh­mi­gung durch die Pfle­ge­kas­se abwar­ten

Die Pfle­ge­kas­se prüft den Antrag und kann den Medi­zi­ni­schen Dienst zur Begut­ach­tung hin­zu­zie­hen
Bear­bei­tungs­zeit: meist 2 bis 6 Wochen
Erst nach Geneh­mi­gung mit der Maß­nah­me begin­nen!

4. Maß­nah­me durch­füh­ren

✅ Umbau oder Anpas­sung durch einen Hand­wer­ker oder in Eigen­leis­tung
Alle Rech­nun­gen und Bele­ge sorg­fäl­tig auf­be­wah­ren

5. Rech­nun­gen ein­rei­chen & Zuschuss erhal­ten

✅ Nach Abschluss der Maß­nah­me alle Rech­nun­gen bei der Pfle­ge­kas­se ein­rei­chen
Pfle­ge­kas­se prüft die Unter­la­gen und über­weist den Zuschuss auf das Kon­to

Wich­ti­ge Hin­wei­se:

  • Der Antrag soll­te so früh wie mög­lich gestellt wer­den, um Ver­zö­ge­run­gen zu ver­mei­den.
  • Falls es Unklar­hei­ten gibt, lohnt sich eine Bera­tung durch einen Pfle­ge­stütz­punkt oder die Ver­brau­cher­zen­tra­le.
  • Ableh­nung?Wider­spruch mög­lich! Falls die Pfle­ge­kas­se den Antrag ablehnt, kann ein Wider­spruch mit einer neu­en Begrün­dung ein­ge­reicht wer­den.

Häu­fi­ge Fra­gen & Ant­wor­ten (FAQ)

Kann ich den Zuschuss mehr­mals bean­tra­gen?

Ja, aber nur bei einer ver­än­der­ten Pfle­ge­si­tua­ti­on.
➡ Der Zuschuss kann erneut gewährt wer­den, wenn sich die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ver­schlech­tert und eine neue Wohn­raum­an­pas­sung not­wen­dig ist.
➡ Bei­spiel: Erst wur­de das Bad bar­rie­re­frei umge­baut, spä­ter wird ein Trep­pen­lift benö­tigt → Bei­de Maß­nah­men kön­nen sepa­rat geför­dert wer­den.

Kann ich selbst umbau­en oder muss ich Hand­wer­ker beauf­tra­gen?

Ja, ein Umbau in Eigen­leis­tung ist mög­lich.
Aber: Die Pfle­ge­kas­se erstat­tet nur nach­ge­wie­se­ne Kos­ten!
➡ Rech­nun­gen für Mate­ri­al­kos­ten, Werk­zeu­ge oder Fremd­leis­tun­gen müs­sen ein­ge­reicht wer­den.
Arbeits­zeit von Ange­hö­ri­gen oder Eigen­leis­tung wird nicht bezahlt.

Gibt es den Zuschuss auch für Mie­ter?

Ja, auch Mie­ter haben Anspruch auf den Zuschuss.
Wich­tig: Der Ver­mie­ter muss vor­ab zustim­men, wenn es sich um bau­li­che Ver­än­de­run­gen han­delt (z. B. Tür­ver­brei­te­run­gen, Trep­pen­lif­te).
➡ Es kann sinn­voll sein, mit dem Ver­mie­ter eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zu tref­fen, z. B. ob der Umbau nach Mie­ten­de zurück­ge­baut wer­den muss.

Was pas­siert, wenn die Maß­nah­me mehr kos­tet als 4.180 €?

Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt nur den geneh­mig­ten Betrag – Mehr­kos­ten müs­sen selbst getra­gen wer­den.
➡ Bei­spiel: Der Trep­pen­lift kos­tet 6.500 € → Die Pfle­ge­kas­se zahlt maxi­mal 4.180 €, den Rest muss der Antrag­stel­ler selbst über­neh­men.
➡ Tipp: Zusätz­li­che För­der­mög­lich­kei­ten prü­fen, z. B. KfW-Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en (159)“.

Wo kann ich mich wei­ter infor­mie­ren?

Pfle­ge­kas­se: Ansprech­part­ner für den Zuschuss, Antrag und Geneh­mi­gung
Pfle­ge­stütz­punk­te: Kos­ten­lo­se Bera­tung zu allen Pfle­ge­leis­tun­gen
Ver­brau­cher­zen­tra­le: Unter­stüt­zung bei Antrag­stel­lung und Wider­sprü­chen

Fazit und Check­lis­te für Antrag­stel­ler

Die Pfle­ge­kas­se über­nimmt bis zu 4.180 € für Maß­nah­men zur Wohn­raum­an­pas­sung, um die Pfle­ge zu erleich­tern oder die Selbst­stän­dig­keit von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zu erhal­ten. Wich­tig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maß­nah­me gestellt und geneh­migt wird. Falls sich die Pfle­ge­si­tua­ti­on ver­än­dert, kann der Zuschuss erneut bean­tragt wer­den. Mie­ter und Wohn­ge­mein­schaf­ten kön­nen eben­falls von der För­de­rung pro­fi­tie­ren.

Check­lis­te: So bean­tra­gen Sie den Zuschuss erfolg­reich

Pfle­ge­grad prü­fen – nur mit Pfle­ge­grad 1 bis 5 gibt es eine För­de­rung
Maß­nah­me aus­wäh­len – die Wohn­raum­an­pas­sung muss not­wen­dig und för­der­fä­hig sein
Antrag bei der Pfle­ge­kas­se stel­len – am bes­ten form­los oder mit dem offi­zi­el­len For­mu­lar
Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len – min­des­tens ein Ange­bot bei­fü­gen
Geneh­mi­gung der Pfle­ge­kas­se abwar­ten – erst danach mit den Arbei­ten begin­nen
Maß­nah­me durch­füh­ren las­sen – durch Fach­fir­ma oder in Eigen­leis­tung
Rech­nun­gen ein­rei­chen – Zuschuss wird erst nach Abschluss der Maß­nah­me aus­ge­zahlt

Wei­te­re Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te

  • Pfle­ge­stütz­punk­te und Ver­brau­cher­zen­tra­le hel­fen bei der Antrag­stel­lung
  • KfW-Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en (159)“ als Alter­na­ti­ve für grö­ße­re Maß­nah­men
  • Wider­spruchs­recht nut­zen, falls die Pfle­ge­kas­se den Antrag ablehnt

Quel­len und wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen

Nach­fol­gend sind ver­trau­ens­wür­di­ge Quel­len auf­ge­führt, die detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur För­de­rung der Wohn­raum­an­pas­sung durch die Pfle­ge­kas­se sowie zum KfW-Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en – Kre­dit (159)“ bie­ten.

Pfle­ge­kas­sen-Zuschuss von bis zu 4.180 €

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG): Infor­ma­tio­nen zur Wohn­raum­an­pas­sung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html

Betanet.de: Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu Pfle­ge­zu­schüs­sen für Wohn­raum­an­pas­sun­gen
https://www.betanet.de/wohnumfeldverbesserung.html

All­gäu­er Zei­tung: Arti­kel zu neu­en Pfle­ge­zu­schüs­sen und Antrags­ver­fah­ren
https://www.allgaeuer-zeitung.de/pflege/pflege-wohnraumanpassung-in-der-pflege-wer-kann-bis-zu-4000-euro-dafuer-nutzen-16–1‑25–102560026

Alter­na­ti­ve För­de­rung: KfW-Kre­dit „Alters­ge­recht Umbau­en (159)“

KfW-Bank: Offi­zi­el­le Sei­te zur KfW-För­de­rung für bar­rie­re­frei­es Woh­nen
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

Dr. Klein: Über­sicht zum KfW-Kre­dit für Umbau­ten
https://www.drklein.de/kfw-altersgerecht-umbauen.html