Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei – Was Rentner jetzt wissen müssen

Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei – Was Rentner jetzt wissen müssen

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Der Über­gang in den Ruhe­stand bedeu­tet für vie­le Men­schen nicht das Ende der beruf­li­chen Tätig­keit. Immer mehr Rent­ne­rin­nen und Rent­ner ent­schei­den sich dafür, wei­ter­hin aktiv am Arbeits­le­ben teil­zu­neh­men, sei es aus finan­zi­el­len Grün­den, zur Auf­recht­erhal­tung sozia­ler Kon­tak­te oder ein­fach, um geis­tig und kör­per­lich fit zu blei­ben. Mit der Ein­füh­rung der Aktiv­ren­te könn­te dies zukünf­tig noch attrak­ti­ver wer­den. Sie ver­spricht einen monat­li­chen steu­er­frei­en Hin­zu­ver­dienst von bis zu 2.000 Euro und soll zum 1. Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten. Doch was genau ver­birgt sich hin­ter die­sem Kon­zept, und wel­che Aus­wir­kun­gen hat es für Deutsch­lands Rent­ner?

Was ist die Aktivrente und was bedeutet der steuerfreie Betrag?

Die Aktiv­ren­te ist ein poli­ti­sches Kon­zept, das ins­be­son­de­re von der CDU (oft als Merz-Plan bezeich­net) vor­an­ge­trie­ben wird und nun Teil der Ren­ten­re­form­plä­ne ist. Kern­stück ist die Ein­füh­rung eines deut­lich erhöh­ten Steu­er­frei­be­trags für Rent­ner, die nach Errei­chen ihres regu­lä­ren Ren­ten­ein­tritts­al­ters wei­ter­ar­bei­ten oder ins Berufs­le­ben zurück­keh­ren. Kon­kret sol­len sie bis zu 2.000 Euro pro Monat (oder 24.000 Euro pro Jahr) steu­er­frei hin­zu­ver­die­nen dür­fen. Die­ser Betrag wür­de den bis­he­ri­gen Steu­er­frei­be­trag für die­se Per­so­nen­grup­pe etwa ver­dop­peln. Es han­delt sich hier­bei um eine geziel­te steu­er­li­che Ent­las­tung des Arbeits­ein­kom­mens, das zusätz­lich zur regu­lä­ren Ren­te erzielt wird.

Die Ziele hinter der Aktivrente: Mehr als nur finanzielle Anreize

Die Ein­füh­rung der Aktiv­ren­te ver­folgt meh­re­re über­ge­ord­ne­te Zie­le, die über die indi­vi­du­el­le finan­zi­el­le Ent­las­tung hin­aus­ge­hen:

Entlastung der Rentenversicherung

Durch die län­ge­re Erwerbs­tä­tig­keit von Rent­nern sol­len die­se nicht nur spä­ter Leis­tun­gen aus der Ren­ten­kas­se bezie­hen, son­dern auch wei­ter­hin Bei­trä­ge in das Sys­tem ein­zah­len. Dies soll dazu bei­tra­gen, die Ren­ten­ver­si­che­rung zu sta­bi­li­sie­ren und die Finan­zie­rung der Ren­ten­an­sprü­che der wach­sen­den Zahl von Rent­nern zu sichern.

Bekämpfung des Fachkräftemangels

Deutsch­land sieht sich einem zuneh­men­den Fach­kräf­te­man­gel gegen­über. Erfah­re­ne Arbeits­kräf­te, die über das regu­lä­re Ren­ten­al­ter hin­aus tätig blei­ben, kön­nen dazu bei­tra­gen, die­se Lücken zu schlie­ßen und wert­vol­les Wis­sen und Erfah­rung in den Unter­neh­men zu hal­ten. Die Aktiv­ren­te soll einen Anreiz schaf­fen, die­se Grup­pe län­ger im Arbeits­le­ben zu hal­ten.

Förderung von Wirtschaftswachstum

Ein höhe­res Arbeits­vo­lu­men und die län­ge­re Ver­füg­bar­keit qua­li­fi­zier­ter Arbeits­kräf­te kön­nen zu einem höhe­ren Wirt­schafts­wachs­tum bei­tra­gen. Dies soll indi­rekt auch neue Arbeits­plät­ze schaf­fen und die gesam­te Wert­schöp­fung stei­gern.

Aktivrente vs. Hinzuverdienstgrenzen: Eine wichtige Unterscheidung

Es ist ent­schei­dend, die geplan­te Aktiv­ren­te von den bereits bestehen­den Rege­lun­gen zu Hin­zu­ver­dienst­gren­zen und der all­ge­mei­nen Ren­ten­be­steue­rung zu unter­schei­den.

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten

Seit dem 1. Janu­ar 2023 gibt es für Bezie­her von Alters­ren­ten (sowohl Regel­al­ters­ren­te als auch vor­ge­zo­ge­ne Alters­ren­te) kei­ne Hin­zu­ver­dienst­gren­zen mehr. Das bedeu­tet, Sie kön­nen so viel hin­zu­ver­die­nen, wie Sie möch­ten oder kön­nen, ohne dass Ihre Ren­ten­zah­lun­gen gekürzt wer­den. Die­se Rege­lung ist Teil der soge­nann­ten Fle­xi­ren­te, die den Über­gang vom Erwerbs­le­ben in den Ruhe­stand fle­xi­bler gestal­ten soll. Die Aktiv­ren­te ist eine Ergän­zung dazu und kon­zen­triert sich auf die steu­er­li­che Sei­te des Hin­zu­ver­diens­tes.

Bestehende Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten

Für Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten und Wit­wen-/Wit­wer­ren­ten bestehen wei­ter­hin Hin­zu­ver­dienst­gren­zen. Im Jahr 2025 liegt die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bei vol­ler Erwerbs­min­de­rungs­ren­te bei 19.661,25 Euro jähr­lich und bei teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rungs­ren­te bei 39.322,50 Euro jähr­lich. Wird die­se Gren­ze über­schrit­ten, wer­den 40 Pro­zent des über­stei­gen­den Betrags auf die Ren­te ange­rech­net.

Die steuerliche Komponente

Grund­sätz­lich unter­liegt das Ein­kom­men von Rent­nern der Besteue­rung, ähn­lich wie das Ein­kom­men von Erwerbs­tä­ti­gen. Die Aktiv­ren­te zielt nun dar­auf ab, einen zusätz­li­chen Steu­er­frei­be­trag für Erwerbs­ein­kom­men zu schaf­fen, das nach Errei­chen der Regel­al­ters­gren­ze erzielt wird. Dies ist eine signi­fi­kan­te Ände­rung, da sie eine Steu­er­last auf den Hin­zu­ver­dienst redu­ziert oder ganz ent­fal­len lässt, die bei der bis­he­ri­gen Rege­lung ange­fal­len wäre.

Steuerliche Vorteile und weitere Freibeträge für Rentner

Die Aktiv­ren­te bie­tet einen direk­ten steu­er­li­chen Vor­teil für arbei­ten­de Rent­ner. Das bedeu­tet, dass bis zu 2.000 Euro Ihres monat­li­chen Hin­zu­ver­diens­tes nicht zur Berech­nung der Ein­kom­men­steu­er her­an­ge­zo­gen wer­den.

Zusätz­lich zur Aktiv­ren­te pro­fi­tie­ren Rent­ner auch von wei­te­ren steu­er­li­chen Frei­be­trä­gen:

Grundfreibetrag

Wie alle Steu­er­pflich­ti­gen haben auch Rent­ner Anspruch auf den Grund­frei­be­trag. Die­ser Betrag stellt das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­mum dar. Im Jahr 2025 beträgt der Grund­frei­be­trag für Allein­ste­hen­de 12.096 Euro und für Ver­hei­ra­te­te 24.192 Euro. Das bedeu­tet, dass Ein­kom­men bis zu die­ser Höhe grund­sätz­lich steu­er­frei blei­ben.

Rentenfreibetrag

Ein wei­te­rer spe­zi­fi­scher Frei­be­trag für Rent­ner ist der Ren­ten­frei­be­trag. Die­ser sorgt dafür, dass ein bestimm­ter Pro­zent­satz der gesetz­li­chen Ren­te lebens­lang steu­er­frei bleibt. Der genaue Pro­zent­satz hängt vom Jahr des Ren­ten­be­ginns ab. Je spä­ter der Ren­ten­be­ginn, des­to gerin­ger ist der steu­er­freie Anteil der Ren­te.

Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben

Rent­ner kön­nen zudem eine Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 102 Euro und einen Son­der­aus­ga­ben-Pausch­be­trag von 36 Euro in Anspruch neh­men, die das steu­er­pflich­ti­ge Ein­kom­men wei­ter min­dern.

Die Aktiv­ren­te kommt zu die­sen bestehen­den Frei­be­trä­gen hin­zu und schafft eine deut­li­che steu­er­li­che Ent­las­tung für die­je­ni­gen, die über das Ren­ten­al­ter hin­aus erwerbs­tä­tig blei­ben möch­ten.

Voraussetzungen und wer profitiert tatsächlich?

Die Aktiv­ren­te rich­tet sich an Per­so­nen, die das gesetz­li­che Ren­ten­ein­tritts­al­ter erreicht haben und frei­wil­lig wei­ter­ar­bei­ten. Sie soll für sowohl ange­stell­te als auch selbst­stän­di­ge Tätig­kei­ten gel­ten, sofern die sons­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Exper­ten gehen davon aus, dass rund 230.000 erwerbs­tä­ti­ge Rent­ner direkt von der Aktiv­ren­te pro­fi­tie­ren könn­ten. Es wird jedoch kri­tisch ange­merkt, dass die Rege­lung vor allem bes­ser­ver­die­nen­de Rent­ner begüns­ti­gen könn­te. Das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft (IW) sieht die Aktiv­ren­te zudem kri­tisch, da sie vor­aus­sicht­lich nicht nen­nens­wert dazu bei­tra­gen wird, das Arbeits­vo­lu­men in der Gesell­schaft zu stei­gern, da die Mehr­zahl der Rent­ner nicht von ihr betrof­fen sein wer­de. Dies liegt dar­an, dass vie­le Men­schen bereits vor dem regu­lä­ren Ren­ten­ein­tritts­al­ter in Ren­te gehen.

Kritikpunkte und offene Fragen

Trotz der poten­zi­el­len Vor­tei­le gibt es auch Kri­tik an der Aktiv­ren­te:

  • Steu­er­min­der­ein­nah­men: Die Ein­füh­rung der Aktiv­ren­te könn­te zunächst zu jähr­li­chen Steu­er­min­der­ein­nah­men von knapp 800 Mil­lio­nen Euro füh­ren. Die­se Ein­nah­me­ver­lus­te könn­ten nur durch eine signi­fi­kan­te Zahl zusätz­li­cher Beschäf­tig­ter (geschätzt 75.000) aus­ge­gli­chen wer­den.
  • Gleich­be­hand­lung: Die Fra­ge der Gleich­be­hand­lung, ins­be­son­de­re bei der Ein­be­zie­hung von Selbst­stän­di­gen, wird als kri­tisch ange­se­hen. Eine unglei­che Behand­lung könn­te gegen das Leis­tungs­fä­hig­keits­prin­zip ver­sto­ßen. Obwohl eini­ge Quel­len ange­ben, dass Selbst­stän­di­ge ein­ge­schlos­sen sind, besteht hier wei­ter­hin Klä­rungs­be­darf in der Detail­aus­ge­stal­tung.
  • Gerin­ger Anreiz für brei­te Mas­se: Wie bereits erwähnt, wird bezwei­felt, ob die Aktiv­ren­te tat­säch­lich einen brei­ten Anreiz für die Mehr­heit der Rent­ner schafft, län­ger zu arbei­ten, da vie­le bereits frü­her in Ren­te gehen.

Trotz die­ser Debat­ten bleibt die Aktiv­ren­te ein zen­tra­ler Punkt in den Bestre­bun­gen, den Arbeits­markt fle­xi­bler zu gestal­ten und die Ren­ten­fi­nan­zen zu ent­las­ten.

Fazit

Die geplan­te Aktiv­ren­te, die einen steu­er­frei­en Hin­zu­ver­dienst von bis zu 2.000 Euro monat­lich für Rent­ner ab dem regu­lä­ren Ren­ten­ein­tritts­al­ter vor­sieht, stellt einen bedeu­ten­den Schritt dar, um das Arbei­ten im Ruhe­stand attrak­ti­ver zu machen. Sie ergänzt die bereits bestehen­de Fle­xi­ren­te, die die Hin­zu­ver­dienst­gren­zen für Alters­rent­ner gänz­lich auf­ge­ho­ben hat. Wäh­rend die Aktiv­ren­te das Poten­zi­al hat, die finan­zi­el­le Situa­ti­on vie­ler arbei­ten­der Rent­ner zu ver­bes­sern und einen Bei­trag zur Sta­bi­li­sie­rung der Ren­ten­kas­sen sowie zur Lin­de­rung des Fach­kräf­te­man­gels zu leis­ten, bleibt ihre genaue Aus­ge­stal­tung und der tat­säch­li­che Umfang ihrer Wir­kung abzu­war­ten. Für Rent­ner, die über das regu­lä­re Ren­ten­ein­tritts­al­ter hin­aus arbei­ten möch­ten, bie­tet die Aktiv­ren­te jedoch eine kla­re finan­zi­el­le Per­spek­ti­ve und einen Anreiz, ihre wert­vol­le Erfah­rung wei­ter­hin ein­zu­brin­gen. Es ist rat­sam, die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen auf­merk­sam zu ver­fol­gen und sich bei Bedarf indi­vi­du­ell bera­ten zu las­sen, um die neu­en Mög­lich­kei­ten opti­mal nut­zen zu kön­nen.