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Die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist ein zentraler Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). § 87 BetrVG regelt die Rechte und Pflichten des Betriebsrats in diesen Bereichen und stellt sicher, dass die Interessen der Arbeitnehmer vertreten werden. Dies ist von großer Bedeutung, da es den Beschäftigten ermöglicht, aktiv an betrieblichen Entscheidungen teilzuhaben und ihre Arbeitsbedingungen…