48-Stunden-Woche

Die 48-Stun­den-Woche bezeich­net eine Arbeits­zeit­re­ge­lung, bei der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer maxi­mal 48 Stun­den pro Woche arbei­ten dür­fen. Die­se Gren­ze ist in vie­len Län­dern gesetz­lich fest­ge­legt und dient dem Schutz der Gesund­heit sowie der Work-Life-Balan­ce. Sie berück­sich­tigt sowohl Voll­zeit- als auch Teil­zeit­mo­del­le und kann je nach Bran­che und Tarif­ver­trag vari­ie­ren. Ziel ist es, Über­las­tung zu ver­mei­den und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu gewähr­leis­ten.