Abfindung

Eine Abfin­dung ist eine ein­ma­li­ge Geld­zah­lung, die ein Arbeit­ge­ber an einen Arbeit­neh­mer leis­tet, wenn das Arbeits­ver­hält­nis been­det wird. Sie dient in der Regel als Aus­gleich für den Ver­lust des Arbeits­plat­zes und die damit ver­bun­de­nen Nach­tei­le. Die Höhe der Abfin­dung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Dau­er der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, dem Gehalt und der Ver­hand­lungs­ba­sis. Oft wird sie im Rah­men eines Sozi­al­plans oder eines Auf­he­bungs­ver­trags ver­ein­bart.