Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Schutz vor Benachteiligungen im Arbeitsleben und im Zivilrecht regelt. Sein Ziel ist es, Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz räumt Betroffenen rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung ein, wenn sie in den geschützten Bereichen ungerechtfertigt benachteiligt werden. Damit dient das AGG der Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes.

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Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Erfahre über die Umsetzung, Schutzlücken und die Rolle des Betriebsrats.