AGG

Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ist ein deut­sches Bun­des­ge­setz, das den Schutz vor Benach­tei­li­gun­gen im Arbeits­le­ben und im Zivil­recht regelt. Sein Ziel ist es, Dis­kri­mi­nie­run­gen aus Grün­den der eth­ni­schen Her­kunft, des Geschlechts, der Reli­gi­on, einer Behin­de­rung, des Alters oder der sexu­el­len Iden­ti­tät zu ver­hin­dern oder zu besei­ti­gen. Das Gesetz räumt Betrof­fe­nen recht­li­che Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz oder Ent­schä­di­gung ein, wenn sie in den geschütz­ten Berei­chen unge­recht­fer­tigt benach­tei­ligt wer­den. Damit dient das AGG der Umset­zung euro­päi­scher Richt­li­ni­en zur Ver­wirk­li­chung des ver­fas­sungs­recht­li­chen Gleich­heits­sat­zes.