Der Begriff „Allgemeine Zwecke“ beschreibt die Ausrichtung einer Sache, eines Systems oder einer Regelung auf eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungsmöglichkeiten anstatt auf eine einzige, spezifisch definierte Aufgabe. Er impliziert eine grundlegende Vielseitigkeit und Flexibilität, die es erlaubt, dieselbe Ressource für verschiedenste Bedürfnisse und Szenarien einzusetzen. In der Informationstechnik bezieht sich dies beispielsweise auf Mehrzweckrechner, während es im rechtlichen oder organisatorischen Kontext oft eine breit gefasste Zielsetzung ohne enge Zweckbindung bezeichnet. Damit bildet der Begriff das funktionale Gegenstück zu „speziellen Zwecken“, die auf ein eng umgrenztes Einsatzgebiet beschränkt sind.

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Alles Wichtige zu KI-Modellen für allgemeine Zwecke (GPAI) im EU KI-Gesetz. Erfahre die Definition, Regulierung und Pflichten für Anbieter.