Amtszeit

Die Amts­zeit bezeich­net den Zeit­raum, in dem eine Per­son ein bestimm­tes Amt oder eine Posi­ti­on beklei­det. In der Regel sind Amts­zei­ten durch gesetz­li­che oder sta­tu­ta­ri­sche Vor­schrif­ten fest­ge­legt und kön­nen je nach Art des Amtes vari­ie­ren. Nach Ablauf der Amts­zeit kann die betref­fen­de Per­son erneut gewählt wer­den oder es kann eine Nach­fol­ge­rin oder ein Nach­fol­ger bestimmt wer­den. Die­se Rege­lun­gen sol­len poli­ti­sche Sta­bi­li­tät und Kon­ti­nui­tät gewähr­leis­ten.