Anhoerung

Eine Anhö­rung ist ein for­ma­les Ver­fah­ren in Rechts‑, Ver­wal­tungs- oder poli­ti­schen Pro­zes­sen, bei dem eine betrof­fe­ne Per­son oder ein Sach­ver­stän­di­ger die Gele­gen­heit erhält, sich zu einem spe­zi­fi­schen Sach­ver­halt zu äußern. Ihr Haupt­zweck besteht dar­in, den Stand­punkt der Betei­lig­ten dar­zu­le­gen, Fak­ten zu klä­ren und so eine fai­re, fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge zu schaf­fen. Im Rechts­staat ist sie als „recht­li­ches Gehör“ ver­an­kert und stellt sicher, dass nie­mand durch eine staat­li­che Maß­nah­me belas­tet wird, ohne vor­her sei­ne Sicht der Din­ge dar­ge­legt haben zu kön­nen. Die­ser Aus­tausch fin­det übli­cher­wei­se statt, bevor eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung oder ein Urteil gefällt wird, um alle rele­van­ten Argu­men­te recht­zei­tig zu berück­sich­ti­gen.