Antrag

Ein Antrag ist eine emp­fangs­be­dürf­ti­ge Wil­lens­er­klä­rung, durch die einer ande­ren Per­son der Abschluss eines Ver­tra­ges so ange­bo­ten wird, dass das Zustan­de­kom­men des Ver­tra­ges nur noch von deren Zustim­mung abhängt. Damit er wirk­sam ist, muss er alle wesent­li­chen Ver­trags­be­stand­tei­le ent­hal­ten, sodass der Emp­fän­ger ledig­lich mit einem ein­fa­chen „Ja“ ant­wor­ten muss. Im juris­ti­schen Kon­text wird der Begriff oft syn­onym zum „Ange­bot“ ver­wen­det, wäh­rend er im öffent­li­chen Recht ein förm­li­ches Begeh­ren gegen­über einer Behör­de beschreibt. In bei­den Fäl­len bil­det der Antrag die not­wen­di­ge Grund­la­ge, um eine recht­li­che Wir­kung oder eine staat­li­che Ent­schei­dung her­bei­zu­füh­ren.