Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die einer anderen Person der Abschluss eines Vertrages so angeboten wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von deren Zustimmung abhängt. Damit er wirksam ist, muss er alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, sodass der Empfänger lediglich mit einem einfachen „Ja“ antworten muss. Im juristischen Kontext wird der Begriff oft synonym zum „Angebot“ verwendet, während er im öffentlichen Recht ein förmliches Begehren gegenüber einer Behörde beschreibt. In beiden Fällen bildet der Antrag die notwendige Grundlage, um eine rechtliche Wirkung oder eine staatliche Entscheidung herbeizuführen.