Antragstellung

Die Antrag­stel­lung bezeich­net das förm­li­che Ein­rei­chen eines Begeh­rens oder Gesuchs bei einer zustän­di­gen Stel­le, wie bei­spiels­wei­se einer Behör­de, Ver­si­che­rung oder Bank. Mit die­sem Akt bringt der Antrag­stel­ler den aus­drück­li­chen Wil­len zum Aus­druck, eine bestimm­te Leis­tung, Geneh­mi­gung oder recht­li­che Wir­kung zu erwir­ken. Der Vor­gang erfolgt in der Regel in einer vor­ge­schrie­be­nen Form, etwa schrift­lich oder digi­tal, und setzt ein offi­zi­el­les Prüf- oder Ver­wal­tungs­ver­fah­ren in Gang. Damit bil­det die Antrag­stel­lung die not­wen­di­ge recht­li­che Grund­la­ge für das wei­te­re Han­deln der ange­ru­fe­nen Insti­tu­ti­on.