Die Antragstellung bezeichnet das förmliche Einreichen eines Begehrens oder Gesuchs bei einer zuständigen Stelle, wie beispielsweise einer Behörde, Versicherung oder Bank. Mit diesem Akt bringt der Antragsteller den ausdrücklichen Willen zum Ausdruck, eine bestimmte Leistung, Genehmigung oder rechtliche Wirkung zu erwirken. Der Vorgang erfolgt in der Regel in einer vorgeschriebenen Form, etwa schriftlich oder digital, und setzt ein offizielles Prüf- oder Verwaltungsverfahren in Gang. Damit bildet die Antragstellung die notwendige rechtliche Grundlage für das weitere Handeln der angerufenen Institution.

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