Arbeitnehmerschutz

Der Arbeit­neh­mer­schutz umfasst die Gesamt­heit aller gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, die Gesund­heit, Sicher­heit und das Wohl­be­fin­den von Beschäf­tig­ten am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten. Er unter­teilt sich im Wesent­li­chen in den tech­ni­schen Arbeits­schutz zur Unfall­ver­mei­dung, den sozia­len Arbeits­schutz zur Rege­lung von Arbeits­zei­ten sowie den beson­de­ren Schutz für vul­nerable Grup­pen wie Jugend­li­che oder wer­den­de Müt­ter. Die Rege­lun­gen ver­pflich­ten Arbeit­ge­ber dazu, Gefähr­dun­gen prä­ven­tiv zu mini­mie­ren und die Arbeits­be­din­gun­gen men­schen­ge­recht zu gestal­ten. Ziel ist es, arbeits­be­ding­te Unfäl­le und Erkran­kun­gen dau­er­haft zu ver­hin­dern und die lang­fris­ti­ge Arbeits­fä­hig­keit der Ange­stell­ten zu sichern.