Arbeitnehmerüberlassung

Arbeit­neh­mer­über­las­sung bezeich­net das Modell, bei dem Unter­neh­men ihre Mit­ar­bei­ter vor­über­ge­hend an ande­re Fir­men über­las­sen. Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sind im Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (AÜG) gere­gelt und sol­len die Rech­te der über­las­se­nen Arbeit­neh­mer schüt­zen. Ziel ist es, fle­xi­bel auf Per­so­nal­be­darf zu reagie­ren, ohne fes­te Arbeits­ver­hält­nis­se ein­zu­ge­hen. Die Arbeit­neh­mer blei­ben wäh­rend der Über­las­sung beim Ver­lei­her ange­stellt und erhal­ten dort ihr Gehalt.