Arbeitsgericht

Das Arbeits­ge­richt ist eine spe­zi­el­le Gerichts­bar­keit, die sich mit Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern befasst. Es ist zustän­dig für Ange­le­gen­hei­ten des Arbeits­rechts, wie zum Bei­spiel Kün­di­gun­gen, Lohn­for­de­run­gen oder Fra­gen zu Arbeits­ver­trä­gen. In Deutsch­land sind die Arbeits­ge­rich­te in ver­schie­de­ne Instan­zen unter­teilt, begin­nend mit dem Arbeits­ge­richt als ers­ter Instanz, gefolgt von der Beru­fung zum Lan­des­ar­beits­ge­richt. Ziel der Arbeits­ge­rich­te ist es, die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen zu för­dern.