Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist eine spezielle Gerichtsbarkeit, die sich mit Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern befasst. Es ist zuständig für Angelegenheiten des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel Kündigungen, Lohnforderungen oder Fragen zu Arbeitsverträgen. In Deutschland sind die Arbeitsgerichte in verschiedene Instanzen unterteilt, beginnend mit dem Arbeitsgericht als erster Instanz, gefolgt von der Berufung zum Landesarbeitsgericht. Ziel der Arbeitsgerichte ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.