Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)

Das Arbeits­ge­richt Frank­furt (Oder) ist eine spe­zia­li­sier­te Gerichts­bar­keit in Deutsch­land, die sich mit arbeits­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten befasst. Es ist zustän­dig für die Klä­rung von Kon­flik­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, ein­schließ­lich Fra­gen zu Kün­di­gun­gen, Lohn­an­sprü­chen, Arbeits­be­din­gun­gen und Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz. Das Gericht stellt sicher, dass arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den und fai­re Lösun­gen für bei­de Par­tei­en gefun­den wer­den. Als Teil der deut­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit arbei­tet es eng mit den Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten und dem Bun­des­ar­beits­ge­richt zusam­men, um eine ein­heit­li­che Recht­spre­chung zu gewähr­leis­ten.