Arbeitsgericht München

Das Arbeits­ge­richt Mün­chen ist ein Gericht der ers­ten Instanz inner­halb der baye­ri­schen Arbeits­ge­richts­bar­keit mit Sitz in der Lan­des­haupt­stadt. Es ist pri­mär zustän­dig für Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern sowie für Ange­le­gen­hei­ten aus dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz. Auf­grund der hohen Zahl an ansäs­si­gen Unter­neh­men und Beschäf­tig­ten im Zustän­dig­keits­be­reich zählt es zu den größ­ten Arbeits­ge­rich­ten in Deutsch­land. Die Ver­hand­lun­gen wer­den dort in der Regel von Kam­mern geführt, die pari­tä­tisch mit einem Berufs­rich­ter sowie jeweils einem ehren­amt­li­chen Rich­ter aus Krei­sen der Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber besetzt sind.


  • Juristische Auseinandersetzungen zwischen der Allianz und dem Betriebsrat im Jahr 2024

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    Juristische Auseinandersetzungen zwischen der Allianz und dem Betriebsrat im Jahr 2024

    Die juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen der Unter­neh­mens­lei­tung der Alli­anz und dem Betriebs­rat haben im Jahr 2024 eine neue Dimen­si­on erreicht. Mit ins­ge­samt 97 anhän­gi­gen Ver­fah­ren befin­det sich das Ver­hält­nis der bei­den Par­tei­en auf einem Tief­punkt. Die­se Kon­flik­te spie­geln nicht nur die Span­nun­gen inner­halb des Unter­neh­mens wider, son­dern wer­fen auch ein Licht auf die brei­te­ren Her­aus­for­de­run­gen, denen…