Arbeitsgericht Trier

Das Arbeits­ge­richt Trier ist ein erst­in­stanz­li­ches Gericht der Arbeits­ge­richts­bar­keit des Lan­des Rhein­land-Pfalz. Es ist sach­lich zustän­dig für Rechts­strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern sowie für Ange­le­gen­hei­ten des kol­lek­ti­ven Arbeits­rechts, wie etwa Betriebs­ver­fas­sungs­fra­gen. Der ört­li­che Zustän­dig­keits­be­reich umfasst die kreis­freie Stadt Trier sowie die umlie­gen­den Land­krei­se Bern­kas­tel-Witt­lich, Eifel­kreis Bit­burg-Prüm, Vul­kan­ei­fel und Trier-Saar­burg. Damit bil­det es die ers­te Instanz für den recht­li­chen Schutz im Arbeits­le­ben inner­halb der Regi­on Trier.


  • Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

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    Kostengünstigere Inhouse-Schulungen vs. externe Seminare: Ein Urteil des Arbeitsgerichts Trier (3 BV 11/14)

    Das Arbeits­ge­richt Trier hat in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Inhouse-Schu­lun­gen für Betriebs­rä­te eine kos­ten­güns­ti­ge­re und eben­so effek­ti­ve Alter­na­ti­ve zu exter­nen Semi­na­ren dar­stel­len kön­nen. Die­se Ent­schei­dung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrieb­li­che Pra­xis und die Wei­ter­bil­dung von Betriebs­rä­ten. Das Urteil basiert auf der Prä­mis­se, dass Kos­ten­er­spar­nis und inhalt­li­che Gleich­wer­tig­keit zen­tra­le Kri­te­ri­en sind, die bei der…