Arbeitsgerichte

Arbeits­ge­rich­te sind spe­zi­el­le Gerich­te in Deutsch­land, die für die Klä­rung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern zustän­dig sind. Sie behan­deln Fäl­le wie Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Lohn­strei­tig­kei­ten oder Fra­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­rechts. Ziel ist es, eine schnel­le und fach­kun­di­ge Lösung für arbeits­recht­li­che Kon­flik­te zu fin­den. Die Arbeits­ge­richts­bar­keit ist in drei Instan­zen geglie­dert: Arbeits­ge­rich­te, Lan­des­ar­beits­ge­rich­te und das Bun­des­ar­beits­ge­richt.