Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeits­ge­richts­bar­keit ist ein eigen­stän­di­ger Zweig der deut­schen Jus­tiz, der sich aus­schließ­lich mit Strei­tig­kei­ten aus dem Arbeits­recht befasst. Sie ist zustän­dig für alle Kon­flik­te zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern, ein­schließ­lich Kün­di­gungs­schutz, Lohn­for­de­run­gen und Fra­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­rechts. Ihr Auf­bau umfasst Arbeits­ge­rich­te, Lan­des­ar­beits­ge­rich­te und das Bun­des­ar­beits­ge­richt als höchs­te Instanz. Ziel ist es, spe­zia­li­sier­te und schnel­le Ent­schei­dun­gen in arbeits­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zu gewähr­leis­ten.