Arbeitsgerichtsprozess

Ein Arbeits­ge­richts­pro­zess ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren vor den staat­li­chen Arbeits­ge­rich­ten zur Bei­le­gung von recht­li­chen Strei­tig­kei­ten, die aus einem Arbeits­ver­hält­nis resul­tie­ren. Er behan­delt pri­mär indi­vi­du­el­le Kon­flik­te zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern, wie etwa Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Lohn­for­de­run­gen, kann aber auch kol­lek­tiv­recht­li­che Fra­gen zwi­schen Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­ten und Arbeit­ge­bern klä­ren. Das Ver­fah­ren ist durch den Beschleu­ni­gungs­grund­satz sowie eine obli­ga­to­ri­sche Güte­ver­hand­lung zu Beginn geprägt, die auf eine schnel­le und güt­li­che Eini­gung der Par­tei­en abzielt.