Arbeitsmarktflexibilisierung

Arbeits­markt­fle­xi­bi­li­sie­rung bezeich­net Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, den Arbeits­markt an ver­än­der­te wirt­schaft­li­che Bedin­gun­gen anzu­pas­sen. Dies kann durch fle­xi­ble Arbeits­zei­ten, befris­te­te Ver­trä­ge oder die Anpas­sung von Lohn­struk­tu­ren gesche­hen. Ziel ist es, Unter­neh­men mehr Spiel­raum bei der Per­so­nal­pla­nung zu geben und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stei­gern. Gleich­zei­tig sol­len Arbeit­neh­mer von bes­se­ren Anpas­sungs­mög­lich­kei­ten an ihre Lebens­um­stän­de pro­fi­tie­ren.