Arbeitsmarktintegration

Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on bezeich­net den Pro­zess der dau­er­haf­ten Ein­glie­de­rung von Per­so­nen in den regu­lä­ren Erwerbs­pro­zess, um ihnen eine nach­hal­ti­ge Beschäf­ti­gung zu ermög­li­chen. Dabei ste­hen häu­fig spe­zi­fi­sche Grup­pen wie Geflüch­te­te, Lang­zeit­ar­beits­lo­se oder Men­schen mit Behin­de­run­gen im Fokus, für die bestehen­de Zugangs­bar­rie­ren durch geziel­te För­de­rung abge­baut wer­den sol­len. Der Pro­zess umfasst neben der rei­nen Ver­mitt­lung in Arbeit auch vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men wie den Sprach­er­werb, beruf­li­che Qua­li­fi­zie­rung sowie die Aner­ken­nung bereits erwor­be­ner Abschlüs­se. Ziel ist es, durch die beruf­li­che Teil­ha­be sowohl die öko­no­mi­sche Unab­hän­gig­keit des Ein­zel­nen zu sichern als auch die gesell­schaft­li­che Inte­gra­ti­on und die Sta­bi­li­tät der Sozi­al­sys­te­me zu för­dern.