Arbeitsrecht 4.0

Arbeits­recht 4.0 bezeich­net die Anpas­sung arbeits­recht­li­cher Rege­lun­gen an die Anfor­de­run­gen der digi­ta­li­sier­ten Arbeits­welt. Es umfasst neue recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für Home­of­fice, mobi­les Arbei­ten, Daten­schutz am Arbeits­platz und das Recht auf digi­ta­le Uner­reich­bar­keit. Die­se Ent­wick­lung reagiert auf die zuneh­men­de Fle­xi­bi­li­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung der Arbeits­welt und schafft kla­re Rege­lun­gen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer.