Das Arbeitsrecht im Bewerbungsverfahren umfasst sämtliche gesetzlichen Regelungen, die den Prozess von der Stellenausschreibung bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrags bestimmen. Ein zentraler Aspekt ist dabei der Schutz vor Diskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das faire Auswahlkriterien ohne Benachteiligungen vorschreibt. Zudem setzt es rechtliche Grenzen für zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch und regelt den datenschutzkonformen Umgang mit persönlichen Bewerberdaten. So wird sichergestellt, dass die Persönlichkeitsrechte der Bewerber während des gesamten Rekrutierungsprozesses gewahrt bleiben.

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