Arbeitsrecht Bewerbung

Das Arbeits­recht im Bewer­bungs­ver­fah­ren umfasst sämt­li­che gesetz­li­chen Rege­lun­gen, die den Pro­zess von der Stel­len­aus­schrei­bung bis zum Abschluss eines Arbeits­ver­trags bestim­men. Ein zen­tra­ler Aspekt ist dabei der Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG), das fai­re Aus­wahl­kri­te­ri­en ohne Benach­tei­li­gun­gen vor­schreibt. Zudem setzt es recht­li­che Gren­zen für zuläs­si­ge Fra­gen im Vor­stel­lungs­ge­spräch und regelt den daten­schutz­kon­for­men Umgang mit per­sön­li­chen Bewer­ber­da­ten. So wird sicher­ge­stellt, dass die Per­sön­lich­keits­rech­te der Bewer­ber wäh­rend des gesam­ten Rekru­tie­rungs­pro­zes­ses gewahrt blei­ben.