Arbeitsverhältnis Beenden

Die Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses bezeich­net die recht­li­che Auf­lö­sung der ver­trag­li­chen Bezie­hung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer. Dies kann ent­we­der ein­sei­tig durch eine Kün­di­gung, ein­ver­nehm­lich durch einen Auf­he­bungs­ver­trag oder auto­ma­tisch durch den Ablauf eines befris­te­ten Ver­tra­ges gesche­hen. Mit dem Wirk­sam­wer­den der Been­di­gung erlö­schen die gegen­sei­ti­gen Haupt­pflich­ten, nament­lich die Erbrin­gung der Arbeits­leis­tung und die Zah­lung des Ent­gelts. Dabei müs­sen in der Regel for­ma­le Vor­ga­ben wie die Schrift­form sowie gesetz­li­che oder ver­trag­lich ver­ein­bar­te Kün­di­gungs­fris­ten ein­ge­hal­ten wer­den.