Arbeitszeitflexibilisierung

Unter Arbeits­zeit­fle­xi­bi­li­sie­rung ver­steht man die Abkehr von star­ren Arbeits­zeit­mus­tern hin zu einer varia­blen Gestal­tung von Dau­er, Lage und Ver­tei­lung der Arbeits­zeit. Ziel ist es, die betrieb­li­chen Anfor­de­run­gen, wie etwa schwan­ken­de Auf­trags­la­gen, opti­mal mit den per­sön­li­chen Bedürf­nis­sen der Beschäf­tig­ten in Ein­klang zu brin­gen. Dies geschieht durch ver­schie­de­ne Model­le wie Gleit­zeit, Arbeits­zeit­kon­ten, Teil­zeit oder Ver­trau­ens­ar­beits­zeit. Dabei müs­sen die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, ins­be­son­de­re das Arbeits­zeit­ge­setz, wei­ter­hin ein­ge­hal­ten wer­den.


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    Der CDU-Vorstoß zur Lifestyle-Teilzeit sorgt für Debatten. Erfahre alles über die Hintergründe, die Rechtslage und die Folgen für Betriebsräte.

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    Die moder­ne Arbeits­welt ist einem stän­di­gen Wan­del unter­wor­fen, der neue Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Unter­neh­men und ihre Beleg­schaft mit sich bringt. Hier­bei spielt der Betriebs­rat eine zen­tra­le Rol­le, indem er als Brü­cken­bau­er zwi­schen der Beleg­schaft und der Unter­neh­mens­lei­tung fun­giert. Sei­ne Auf­ga­be ist es, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und durch Mit­be­stim­mungs­rech­te eine gerech­te und…