Arbeitszeitregelungen

Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen umfas­sen alle recht­li­chen und ver­trag­li­chen Bestim­mun­gen, die die Dau­er, Ver­tei­lung und Lage der täg­li­chen sowie wöchent­li­chen Arbeits­zeit fest­le­gen. Sie basie­ren in Deutsch­land pri­mär auf dem Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG), wer­den jedoch häu­fig durch Tarif­ver­trä­ge, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen oder indi­vi­du­el­le Arbeits­ver­trä­ge kon­kre­ti­siert. Kern­aspek­te die­ser Rege­lun­gen sind die Fest­le­gung von Höchst­ar­beits­zei­ten, Ruhe­pau­sen und Ruhe­pha­sen sowie der Umgang mit Über­stun­den. Ihr Ziel ist es, den Gesund­heits­schutz der Beschäf­tig­ten zu gewähr­leis­ten und gleich­zei­tig eine ver­läss­li­che Pla­nung für die betrieb­li­che Orga­ni­sa­ti­on zu schaf­fen.


  • Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

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    Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Die Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­rats sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der deut­schen Arbeits­welt. Der Betriebs­rat hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te in ver­schie­de­nen Berei­chen zu sichern. Die­se Rech­te erstre­cken sich auf sozia­le, per­so­nel­le und wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten und sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ver­an­kert. Die umfas­sen­den Betei­li­gungs­rech­te zie­len dar­auf ab, ein har­mo­ni­sches Arbeits­um­feld…