Arbeitszeugnis

Ein Arbeits­zeug­nis ist ein schrift­li­ches Doku­ment, das Arbeit­ge­ber am Ende eines Arbeits­ver­hält­nis­ses aus­stel­len. Es ent­hält Anga­ben zu Art und Dau­er der Beschäf­ti­gung sowie eine Bewer­tung der Leis­tun­gen und des Ver­hal­tens des Arbeit­neh­mers. In Deutsch­land besteht ein recht­li­cher Anspruch auf ein wohl­wol­lend for­mu­lier­tes Zeug­nis. Arbeits­zeug­nis­se sind für zukünf­ti­ge Bewer­bun­gen und die beruf­li­che Ent­wick­lung von gro­ßer Bedeu­tung.