Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem frei gewählten Zeitpunkt aufzulösen. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung beruht er auf der gegenseitigen Willenserklärung beider Parteien, wodurch gesetzliche Kündigungsfristen und der allgemeine Kündigungsschutz entfallen. Häufig werden in diesem Vertrag auch weitere Details wie Abfindungszahlungen, Resturlaub oder das Arbeitszeugnis verbindlich geregelt. Um rechtlich wirksam zu sein, muss der Aufhebungsvertrag zwingend in Schriftform verfasst und von beiden Seiten eigenhändig unterzeichnet werden.

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Kündigung, Fristen, Aufhebungsvertrag: Alles zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Rechte & Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.