Aufhebungsvertrag

Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist eine ein­ver­nehm­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, um ein bestehen­des Arbeits­ver­hält­nis zu einem frei gewähl­ten Zeit­punkt auf­zu­lö­sen. Im Gegen­satz zur ein­sei­ti­gen Kün­di­gung beruht er auf der gegen­sei­ti­gen Wil­lens­er­klä­rung bei­der Par­tei­en, wodurch gesetz­li­che Kün­di­gungs­fris­ten und der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz ent­fal­len. Häu­fig wer­den in die­sem Ver­trag auch wei­te­re Details wie Abfin­dungs­zah­lun­gen, Rest­ur­laub oder das Arbeits­zeug­nis ver­bind­lich gere­gelt. Um recht­lich wirk­sam zu sein, muss der Auf­he­bungs­ver­trag zwin­gend in Schrift­form ver­fasst und von bei­den Sei­ten eigen­hän­dig unter­zeich­net wer­den.