Aufwandsentschädigung

Auf­wands­ent­schä­di­gung ist eine steu­er­freie Ver­gü­tung für Mehr­auf­wen­dun­gen, die Arbeit­neh­mer oder Ehren­amt­li­che für ihre Tätig­keit haben. Sie dient dazu, ent­stan­de­ne Kos­ten wie Rei­se­aus­ga­ben oder Ver­pfle­gung zu erstat­ten. Nach § 3 Nr. 12 EStG bleibt sie bis zu bestimm­ten Höchst­be­trä­gen steu­er­frei. Sie ist kei­ne Ein­nah­me, son­dern nur der Ersatz tat­säch­lich ent­stan­de­ner Auf­wen­dun­gen.