Auskunftspflicht

Die Aus­kunfts­pflicht bezeich­net die gesetz­li­che oder ver­trag­li­che Ver­pflich­tung einer Per­son oder Orga­ni­sa­ti­on, einer ande­ren Par­tei auf Ver­lan­gen bestimm­te Infor­ma­tio­nen, Daten oder Tat­sa­chen mit­zu­tei­len. Sie dient pri­mär dazu, ein bestehen­des Infor­ma­ti­ons­ge­fäl­le aus­zu­glei­chen, damit der Berech­tig­te sei­ne recht­li­chen Ansprü­che prü­fen oder gel­tend machen kann. Anwen­dung fin­det die­ser Begriff in viel­fäl­ti­gen Berei­chen, etwa im Steu­er­recht gegen­über Behör­den, im Fami­li­en­recht bei Unter­halts­fra­gen oder im Daten­schutz­recht gegen­über Ver­brau­chern. Die gefor­der­ten Aus­künf­te müs­sen dabei grund­sätz­lich wahr­heits­ge­mäß, voll­stän­dig und inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist erteilt wer­den.