Das BAG-Urteil 7 ABR 23/24 besagt, dass ein Liefergebiet ohne lokale Führungskräfte und Infrastruktur keinen eigenständigen Betrieb darstellt, weshalb dort kein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Eine rein algorithmische Steuerung über Apps reicht nicht aus, um die für einen Betrieb notwendige Leitungsmacht vor Ort zu begründen. Die betroffenen Kuriere bleiben daher dem zentralen Hauptbetrieb zugeordnet, anstatt in ihrem jeweiligen Liefergebiet eine eigene betriebliche Mitbestimmung zu etablieren.

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Das BAG konkretisiert den Betriebsbegriff für die Plattformökonomie. Warum reine App-Steuerung nicht für einen Betriebsrat reicht und was Wahlvorstände jetzt beachten müssen.