Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des EU-weiten „European Accessibility Act“ und verpflichtet private Unternehmen erstmals dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Es umfasst vor allem digitale Angebote wie Online-Shops, Bankdienstleistungen und E‑Books sowie Hardware wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten oder Smartphones. Ab dem 28. Juni 2025 müssen diese Angebote so beschaffen sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Ziel des Gesetzes ist es, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter zu fördern und Barrieren im Alltag abzubauen.