Beamte

Beam­te sind Per­so­nen, die in einem öffent­li­chen Dienst­ver­hält­nis ste­hen und beson­de­re recht­li­che Ver­pflich­tun­gen sowie Pri­vi­le­gi­en haben. Sie arbei­ten für staat­li­che Insti­tu­tio­nen und über­neh­men Verwaltungs‑, Sicherheits‑, Bil­dungs- oder ande­re hoheit­li­che Auf­ga­ben. Ihr Sta­tus ist durch gesetz­li­che Rege­lun­gen fest­ge­legt, die unter ande­rem ihre Besol­dung, Pen­si­ons­an­sprü­che und Dis­zi­pli­nar­ord­nung bestim­men. Ziel des Beam­ten­we­sens ist es, eine sta­bi­le und rechts­staat­li­che Ver­wal­tung zu gewähr­leis­ten.