BEG IV steht für das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), das im Gesetzgebungsverfahren oft verkürzt so bezeichnet wird. Es regelt Anpassungen rund um das Elterngeld, die Elternzeit und damit verbundene Anspruchsvoraussetzungen. Ziel der BEG-IV-Änderungen ist es, die Förderung stärker auf Familien mit niedrigerem und mittlerem Einkommen auszurichten und gleichzeitig den Bundeshaushalt zu entlasten. Das Gesetz enthält unter anderem neue Einkommensgrenzen sowie Änderungen bei Partnermonaten und Bezugszeiträumen.

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