BEG IV

BEG IV steht für das Vier­te Gesetz zur Ände­rung des Bun­des­el­tern­geld- und Eltern­zeit­ge­set­zes (BEEG), das im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren oft ver­kürzt so bezeich­net wird. Es regelt Anpas­sun­gen rund um das Eltern­geld, die Eltern­zeit und damit ver­bun­de­ne Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen. Ziel der BEG-IV-Ände­run­gen ist es, die För­de­rung stär­ker auf Fami­li­en mit nied­ri­ge­rem und mitt­le­rem Ein­kom­men aus­zu­rich­ten und gleich­zei­tig den Bun­des­haus­halt zu ent­las­ten. Das Gesetz ent­hält unter ande­rem neue Ein­kom­mens­gren­zen sowie Ände­run­gen bei Part­ner­mo­na­ten und Bezugs­zeit­räu­men.