Beitragsfreistellung

Bei­trags­frei­stel­lung bezeich­net die Mög­lich­keit, die regel­mä­ßi­ge Bei­trags­zah­lung für einen Ver­si­che­rungs­ver­trag oder einen Spar­plan vor­über­ge­hend oder dau­er­haft aus­zu­set­zen. Dies kann aus ver­schie­de­nen Grün­den erfol­gen, bei­spiels­wei­se bei finan­zi­el­len Eng­päs­sen oder einer Ände­rung der Lebens­um­stän­de. Wäh­rend der Bei­trags­frei­stel­lung bleibt der Ver­trag bestehen, jedoch ohne wei­te­re Ein­zah­lun­gen, was zu einer Redu­zie­rung der spä­te­ren Leis­tun­gen füh­ren kann. Es ist wich­tig, die genau­en Kon­di­tio­nen und mög­li­chen Aus­wir­kun­gen einer Bei­trags­frei­stel­lung mit dem Anbie­ter zu klä­ren.