Der Beitragssatz bezeichnet den prozentualen Anteil des Einkommens, der zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Er bestimmt, wie viel Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils in die Renten‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Die Höhe des Beitragssatzes wird gesetzlich festgelegt und kann je nach wirtschaftlicher Lage und demografischer Entwicklung angepasst werden. Ein steigender Beitragssatz erhöht die Lohnnebenkosten und kann die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beeinflussen.

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Führende Wirtschaftswissenschaftler fordern den vollständigen Stopp des geplanten Rentenpakets. Analyse der Kritik, der finanziellen Risiken und der Alternativvorschläge.