Beitragssatz

Der Bei­trags­satz bezeich­net den pro­zen­tua­len Anteil des Ein­kom­mens, der zur Finan­zie­rung der gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­run­gen her­an­ge­zo­gen wird. Er bestimmt, wie viel Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber jeweils in die Renten‑, Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ein­zah­len müs­sen. Die Höhe des Bei­trags­sat­zes wird gesetz­lich fest­ge­legt und kann je nach wirt­schaft­li­cher Lage und demo­gra­fi­scher Ent­wick­lung ange­passt wer­den. Ein stei­gen­der Bei­trags­satz erhöht die Lohn­ne­ben­kos­ten und kann die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Wirt­schaft beein­flus­sen.