Beratungsrechte bezeichnen die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ansprüche eines Gremiums (wie etwa des Betriebsrats), vor einer endgültigen Entscheidung des Arbeitgebers angehört und einbezogen zu werden. Dabei ist der Entscheidungsträger verpflichtet, geplante Maßnahmen rechtzeitig darzulegen sowie über deren Auswirkungen und mögliche Alternativen zu diskutieren. Im Gegensatz zu echten Mitbestimmungsrechten verbleibt die endgültige Entscheidungsgewalt jedoch beim Arbeitgeber, sofern er das Beratungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat. Ziel dieser Rechte ist es, die Interessen der Betroffenen frühzeitig zu berücksichtigen und die Qualität der Entscheidungsfindung durch den Austausch von Argumenten zu erhöhen.

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Erfahre alles über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Von gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Mitbestimmungsrechten und weiteren Beteiligungsrechten.