Beratungsrechte

Bera­tungs­rech­te bezeich­nen die gesetz­lich oder ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Ansprü­che eines Gre­mi­ums (wie etwa des Betriebs­rats), vor einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung des Arbeit­ge­bers ange­hört und ein­be­zo­gen zu wer­den. Dabei ist der Ent­schei­dungs­trä­ger ver­pflich­tet, geplan­te Maß­nah­men recht­zei­tig dar­zu­le­gen sowie über deren Aus­wir­kun­gen und mög­li­che Alter­na­ti­ven zu dis­ku­tie­ren. Im Gegen­satz zu ech­ten Mit­be­stim­mungs­rech­ten ver­bleibt die end­gül­ti­ge Ent­schei­dungs­ge­walt jedoch beim Arbeit­ge­ber, sofern er das Bera­tungs­ver­fah­ren ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt hat. Ziel die­ser Rech­te ist es, die Inter­es­sen der Betrof­fe­nen früh­zei­tig zu berück­sich­ti­gen und die Qua­li­tät der Ent­schei­dungs­fin­dung durch den Aus­tausch von Argu­men­ten zu erhö­hen.


  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

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    Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

    Erfahre alles über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Von gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Mitbestimmungsrechten und weiteren Beteiligungsrechten.