Berichterstattungspflichten

Bericht­erstat­tungs­pflich­ten bezeich­nen die gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen, Infor­ma­tio­nen in einer bestimm­ten Form und inner­halb fest­ge­leg­ter Fris­ten an eine zustän­di­ge Stel­le oder Öffent­lich­keit zu über­mit­teln. Die­se Pflich­ten exis­tie­ren in ver­schie­de­nen Berei­chen, etwa im Gesell­schafts­recht (z. B. Jah­res­ab­schlüs­se von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten), im Arbeits­recht (z. B. Betriebs­rats­be­rich­te) oder im Steu­er­recht (z. B. Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen). Ziel der Bericht­erstat­tungs­pflich­ten ist die Trans­pa­renz, Rechen­schafts­le­gung und Sicher­stel­lung von Com­pli­ance. Die Nicht­ein­hal­tung kann Sank­tio­nen wie Buß­gel­der oder Haf­tungs­an­sprü­che nach sich zie­hen.