Beschäftigte

Der Begriff „Beschäf­tig­te“ bezeich­net Per­so­nen, die in einem abhän­gi­gen Arbeits­ver­hält­nis ste­hen und gegen Ent­gelt eine wei­sungs­ge­bun­de­ne Tätig­keit für einen Arbeit­ge­ber aus­üben. Kenn­zeich­nend für die­sen Sta­tus ist die orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­glie­de­rung in einen Betrieb sowie die Ver­pflich­tung, die Arbeit nach den fach­li­chen und zeit­li­chen Vor­ga­ben des Arbeit­ge­bers zu ver­rich­ten. Als Ober­be­griff umfasst er ver­schie­de­ne Grup­pen wie Arbei­ter, Ange­stell­te, Aus­zu­bil­den­de und oft auch gering­fü­gig Beschäf­tig­te. Im Gegen­satz zu Selbst­stän­di­gen tra­gen Beschäf­tig­te kein eige­nes Unter­neh­mer­ri­si­ko und sind in der Regel sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig.