Der Begriff „Beschäftigte“ bezeichnet Personen, die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen und gegen Entgelt eine weisungsgebundene Tätigkeit für einen Arbeitgeber ausüben. Kennzeichnend für diesen Status ist die organisatorische Eingliederung in einen Betrieb sowie die Verpflichtung, die Arbeit nach den fachlichen und zeitlichen Vorgaben des Arbeitgebers zu verrichten. Als Oberbegriff umfasst er verschiedene Gruppen wie Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und oft auch geringfügig Beschäftigte. Im Gegensatz zu Selbstständigen tragen Beschäftigte kein eigenes Unternehmerrisiko und sind in der Regel sozialversicherungspflichtig.

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