Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist ein derzeit in Deutschland geplantes Vorhaben, das den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis erstmals in einem eigenständigen Gesetz präzise regeln soll. Es soll die bisherigen, oft als unzureichend empfundenen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) ergänzen und an die Anforderungen der modernen, digitalen Arbeitswelt anpassen. Ziel des Gesetzes ist es, klare Leitplanken für Themen wie die Überwachung am Arbeitsplatz, die Nutzung von KI oder die Datenauswertung im Homeoffice zu setzen, um Rechtssicherheit für Arbeitgeber zu schaffen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu stärken. Damit soll ein fairer Ausgleich zwischen betrieblichen Kontrollinteressen und dem Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer erreicht werden.

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